Leistungen

Allgemein:

  • Es gibt in Deutschland derzeit drei wissenschaftlich anerkannte und sozialrechtlich zugelassene psychotherapeutische Behandlungsverfahren, die sich im Verständnis psychischer Erkrankungen und in der Behandlungstechnik unterscheiden. Das sind analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
  • mehr:  Wege zur Psychotherapie 

Meine Leistungen:

  • Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
  • Psychotraumatologie und traumazentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
  • Systemisch-integrative Paar- und Familientherapie

Was ist analytische / tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ?

  • Das analytische und tiefenpsychologische Krankheitsverständnis geht davon aus, dass seelisch bedingte Erkrankungen bei Kindern und Jugendliche  auf einen ungelösten inneren Konflikt hinweisen. Symptome sind Ausdruck von seelischer Not und zugleich missglückte Versuche der Selbstheilung. In seelischen und psychosomatischen Störungen erkennen wir Bewältigungsstrategien, die sich destruktiv auswirken – nach innen wie nach außen. Symptome sind nicht „einfach wegzutherapieren„, aber sie können überflüssig werden, wenn sie in ihrer Funktion als Protest und als Hilferuf verstanden werden.
  • Indikationen für psychotherapeutische Intervention können sein:
    • Ängste, Depressionen
    • aggressives und oppositionelles Verhalten (Störung des Sozialverhaltens)
    • dissoziales Verhalten wie Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
    • Einnässen oder Einkoten
    • Einschlaf-, Durchschlafstörungen und frühes Erwachen
    • beginnende Beziehungsstörungen zwischen Säuglingen und ihren Eltern
    • Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität (ADHS/ADS)
    • Emotionale Störungen (Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit und Unsicherheit, Rückzug)
    • Konzentrations-, Lern und Arbeitsstörungen
    • körperliche Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis
    • körperliche Symptomatik ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
    • Neigung zu Unfällen
    • psychogene Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Adipositas
    • regressives Verhalten
    • selbstverletzendes Verhalten, wie Ritzen und Puhlen der Haut, Nägelkauen
    • Sprachstörungen, z.B. Stottern
    • Suchtverhalten
    • Suizidgedanken und suizidales Verhalten
    • Zwänge, d.h. quälende immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics
  • Behandlung:
    • Zugang: Für Kinder und Jugendliche besteht ein Recht auf Erstzugang zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, d.h., es ist kein Überweisungsschein des Haus- oder eines Facharztes erforderlich. Benötigt wird lediglich die Versicherungskarte des Patienten. Erwachsene Patienten (18-21 Jahre) brauchen neben ihrer Krankenversicherungskarte eine Überweisung von ihrem Hausarzt oder 10 Euro Praxisgebühr (Stand: Nov. 2012).
    • Verfahren: Die Therapeutin bietet den Patienten einen geschützten Raum, in dem sie ihre Probleme darstellen und die krankheitsverursachenden unbewussten Konflikte und Interaktionsmuster gestalten können. Kinder benutzen zur Darstellung ihrer Konflikte häufig Gestaltungsmittel wie Spiel oder Zeichnung, während Jugendliche das Gespräch nutzen. So entsteht mit der Therapeutin langsam eine vertrauensvolle Beziehung, in der sich die inneren Themen des Kindes oder Jugendlichen, seine Sorgen, Wünsche und Aggressionen, seine inneren Konflikte und Ängste entfalten und mit der Hilfe der Therapeutin in Worte gefasst werden können. Beide lernen, die in der therapeutischen Übertragungsbeziehung erlebten Gefühle und Vorstellungen in einen Zusammenhang mit den Problemen und Symptomen des Kindes oder Jugendlichen zu bringen und darüber die Ursachen der Erkrankung, die bisher unbewusst waren, zu verstehen. Ziel der psychotherapeutischen Behandlung ist es, dem Kind oder Jugendlichen neue Möglichkeiten der psychischen Verarbeitung seiner Ängste und Konflikte zu eröffnen, so dass die weitere Entwicklung und das innere Befinden nicht mehr durch neurotische Symptome oder Verhaltensauffälligkeiten beeinträchtigt werden müssen. Die dadurch gewonnene innere Sicherheit und Stabilität eröffnen neue Lösungswege und Konfliktfähigkeit, die für die Entwicklung der Persönlichkeit und damit auch der Beziehungen zu anderen Menschen hilfreich sind.
    • Elterngespräche: Eltern sind zumeist die bedeutendsten Beziehungspersonen für das Kind. Regelmäßige Gespräche mit ihnen sind wichtig für den Erfolg der Therapie. In gemeinsamen Sitzungen werden auf das Kind wirkende familiäre Beziehungskonflikte und unbewusste Einstellungen der Eltern zum Kind analysiert, um den Eltern ein für ihr Kind weniger belastendes Erziehungsverhalten zu ermöglichen. In der Jugendlichentherapie nimmt die Arbeit mit den Eltern naturgemäß nur noch einen geringen Raum ein.
    • Schweigepflicht: Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist in besonderer Weise durch die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeutin geschützt. Das heißt, dass niemand, weder die Krankenkasse, Freunde, Lehrer oder Erzieher Angaben zu Inhalten der Therapiestunden erfährt. Auch den Eltern des behandelten Kindes bzw. Jugendlichen gegenüber wird die Psychotherapeutin keine inhaltlichen Angaben aus den Therapiestunden machen, genauso wenig wie das Kind bzw. der Jugendliche Angaben zum Inhalt der begleitenden Elternstunden erhält. Das heißt: alles, was im therapeutischen Raum besprochen oder im therapeutischen Spiel dargestellt wird, bleibt absolut vertraulich.Eine Schweigepflichtsentbindung gilt ebenso umgekehrt für die oben genannten Personen und/oder Institutionen. Eine Entbindungserklärung kann jederzeit schriftlich zurückgenommen werden.