Gesetzlich Versicherte:
- Die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei ent-sprechender Indikationsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag erstattet. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP).
- Wenn Sie bei keinem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten einen Platz bekommen haben (zu lange Wartezeiten, zu weite Anfahrtswege, o.ä.), kann in Einzelfällen über das Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Wie Sie eine Kostenerstattung beantragen, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.
Privat Versicherte und Beihilfe:
- Die Erstattungspraxis der Privaten Krankenversicherungen ist sehr unter-schiedlich und die Anzahl psychotherapeutischer Sitzungen, für die es eine Kostenerstattung gibt, ist jeweils im Einzelfall vom abgeschlossenen Vertrag des Patienten abhängig.
- Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz). Die privaten Krankenkassen und auch die Beihilfe übernehmen die Kosten für die Psychotherapie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Regel vollständig. Zu den enthaltenen Leistungen in ihrem Versicherungstarif und dem von der jeweiligen Versicherung geforderten Antragsverfahrens, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
- Insbesondere dann, wenn der Patient das Honorar nicht oder nicht vollständig durch seine private Krankenversicherung und/oder durch einen anderen Kostenträger (z.B. eine Beihilfestelle) erstattet bekommt, kann die Höhe des Honorars individuell ver- einbart werden.
Selbstzahler:
- Die Gebühren richten sich nach der GOP ( 2,3-facher Satz; siehe oben ).
Wichtig:
- Die Verpflichtung des Patienten zur Bezahlung des Honorars für psychotherapeu-tische Leistungen besteht unabhängig von der Erstattung durch die Kranken-versicherung !
- Die Klärung aller Fragen mit der Krankenversicherung ist Aufgabe des Versicherten (Patient), nicht des Psychotherapeuten, da er kein Vertragspartner der Versicherung ist.
Terminvereinbarung:
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin für Sie persönlich reserviert ist. Wenn Sie den Termin absagen müssen, geben Sie mir bitte mindestens 24 Stunden werkstags vorher Bescheid, damit eine andere Klientin / ein anderer Klient die Möglichtkeit bekommt, diesen Termin wahrzunehmen.
Da eine kurzfristige Absage unter 24 Stunden für mich außerdem einen Verdienstausfall bedeutet, muss ich dafür € 50.- privat in Rechnung stellen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.